Was versteht man unter Wohnfläche?
Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen, dem begegnet immer wieder der Begriff Wohnfläche. Auch die Worte Grundfläche und Nutzfläche werden in diesem Zusammenhang sehr häufig gebraucht. Es ist sinnvoll, sich über die einzelnen Bezeichnungen zu informieren und den Unterschied zwischen Wohnflächen, Nutzflächen und Grundflächen kennenzulernen. Auch für Mieter ist es wichtig, sich Klarheit zu verschaffen, diese Begriffe spielen unter anderem bei der Nebenkostenabrechnung eine Rolle.
Wohnflächenberechnung nach DIN 277
Die Begriffe Wohnfläche, Nutzfläche und Grundfläche sind in der DIN 277 klar definiert. Für eine professionelle Wohnflächenberechnung sind genaue Vorgaben entscheidend. Architekten, Bauingenieure und Bauzeichner berücksichtigen dabei sämtliche Flächen eines Gebäudes und erstellen präzise Grundrisse sowie Berechnungen.
Die Grundfläche umfasst die gesamte Fläche eines Gebäudes. Dazu gehören Wohnfläche, Verkehrsflächen, Technikräume und weitere Nutzflächen. Zur Wohnfläche zählen ausschließlich Räume, die dem Wohnen und Aufenthalt dienen, wie Wohn- und Schlafzimmer, Küche, Bad oder Arbeitszimmer.
Auch Dachgeschosse, Kellerräume oder Wintergärten können unter bestimmten Voraussetzungen zur Wohnfläche gerechnet werden. Entscheidend sind dabei Nutzung, Beheizung und Raumhöhe. Flächen unter Dachschrägen werden häufig nur anteilig berücksichtigt.
Für eine korrekte Wohnflächenberechnung und professionelle Grundrisse sind die Vorgaben der DIN 277 sowie die Erfahrung von Architekt, Bauingenieur und Bauzeichner besonders wichtig.
Wohnfläche richtig berechnen – Terrasse und Verkehrsflächen
Bei der Wohnflächenberechnung gilt die Terrasse als besonderer Fall. Immer wieder entstehen zwischen Mietern und Vermietern Unstimmigkeiten darüber, in welchem Umfang eine Terrasse zur Wohnfläche gerechnet werden darf. Die Regelungen hierzu sind jedoch klar definiert.
Bei Sozialwohnungen und preisgebundenem Wohnraum können bis zu 50 Prozent der Terrassenfläche als Wohnfläche angerechnet werden. Der übrige Anteil zählt zur Nutzfläche. Bei frei finanzierten Wohnungen werden Terrassen in der Regel mit 25 Prozent in die Wohnflächenberechnung einbezogen. In hochwertigen Wohnlagen kann der anrechenbare Anteil allerdings ebenfalls bis zu 50 Prozent betragen. Eine vollständige Anrechnung der Terrasse als Wohnfläche ist jedoch nicht zulässig.
Für Architekt, Bauingenieur und Bauzeichner ist die exakte Wohnflächenberechnung ein wichtiger Bestandteil jeder Planung. Besonders bei der Erstellung von Grundrissen und Bauunterlagen müssen sämtliche Flächen korrekt erfasst und bewertet werden.
Die Berechnung der Wohnfläche erfolgt anhand der Innenmaße der einzelnen Räume. Aus der Summe aller anrechenbaren Räume ergibt sich die gesamte Wohnfläche eines Hauses oder einer Wohnung. Nicht berücksichtigt werden dabei beispielsweise Wandstärken, Schornsteine oder konstruktive Bauteile.
Da die Wohnfläche lediglich einen Teil der gesamten Nutzfläche darstellt, fällt sie grundsätzlich kleiner aus als die Gesamtfläche eines Gebäudes. Technikräume, Funktionsflächen oder bestimmte Verkehrsflächen gehören nicht vollständig zur Wohnfläche. Besonders wichtig ist hierbei die korrekte Einordnung von Fluren und Verkehrswegen innerhalb eines Grundrisses.
Werden beispielsweise insgesamt 50 Quadratmeter Fläche gemessen und davon entfallen fünf Quadratmeter auf Verkehrsflächen wie einen Flur, ergibt sich eine anrechenbare Wohnfläche von 45 Quadratmetern. Eine präzise Wohnflächenberechnung durch einen Architekt, Bauingenieur oder Bauzeichner sorgt daher für Klarheit und rechtssichere Ergebnisse.
Wichtig ist auch die Regelung zur Ermittlung der Wohnflächen bei Dachschrägen. Liegt die Raumhöhe über zwei Metern, wird dieser Anteil des Raumes komplett zu den Wohnflächen gerechnet.
Derjenige Teil des Raumes, der unter einem Meter Raumhöhe aufweist, wird bei der Wohnflächenberechnung überhaupt nicht berücksichtigt. Der Bereich des Raumes, dessen Raumhöhe zwischen einem und zwei Metern liegt, zählt zu 50 Prozent als Wohnfläche. Die Berechnung kommt häufig bei zu Wohnzwecken ausgebauten Dachböden zur Anwendung, manchmal weisen allerdings bei einem weit heruntergezogenen Dach auch Räume unterhalb des Dachgeschosses eine Schräge auf.
