Was ist eine Wohnflächenberechnung und wie wird sie durchgeführt?

Die Wohnflächenberechnung ist ein zentrales Dokument jeder Immobilie, und eine der wichtigsten Aufgaben, die ein Architekt, ein Bauingenieur oder ein erfahrenes Planungsbüro übernimmt. Sie wird unter anderem benötigt, um die Fläche eines Hauses oder einer Wohnung bereits in der Planungsphase anhand des Grundrisses exakt darzustellen.

Darüber hinaus ist das Dokument unverzichtbar für den Bauantrag und dient dazu, einem Mieter, Käufer oder einer Bank beim Antrag eines Immobiliendarlehens die tatsächliche Größe der Immobilie verbindlich nachzuweisen.

Wie wird die Wohnfläche berechnet?

Für die Wohnflächenberechnung werden in der Praxis hauptsächlich zwei Methoden verwendet: die Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die DIN 277. Ein Architekt, Bauingenieur oder Planungsbüro erstellt die Berechnung dabei auf Grundlage eines präzisen Grundrisses.

Die Wohnflächenverordnung ist die am häufigsten genutzte Methode. Hierbei werden alle zu Wohnzwecken genutzten Räume zur Wohnfläche gerechnet. Balkone, Terrassen oder Dachschrägen werden je nach Nutzung und Raumhöhe nur anteilig berücksichtigt.

Die DIN 277 berechnet die Wohnfläche großzügiger und wird häufig bei Büro- und Industriegebäuden angewendet. Dabei werden Wohnfläche und Nutzfläche teilweise gleichgesetzt, wodurch größere Flächenangaben entstehen können.

Beide Methoden sind anerkannt. Für Wohnhäuser wird jedoch meist die Wohnflächenberechnung nach WoFlV empfohlen, da sie rechtssicher ist und häufig als Grundlage bei Gerichtsentscheidungen dient. Ein erfahrener Architekt, Bauingenieur oder Bauzeichner sorgt dabei für normgerechte Berechnungen und professionelle Grundrisse.

Eine Besonderheit: Wohnflächen und Dachschrägen

Bei der Wohnflächenberechnung nach WoFlV spielen Dachschrägen eine wichtige Rolle. Flächen unter Dachschrägen werden abhängig von der Raumhöhe unterschiedlich zur Wohnfläche gerechnet.

Bereiche mit einer Raumhöhe von weniger als einem Meter werden bei der Wohnflächenberechnung nicht berücksichtigt. Flächen zwischen einem und zwei Metern Raumhöhe zählen nur zu 50 Prozent zur Wohnfläche. Erst ab einer Raumhöhe von über zwei Metern wird die Fläche vollständig angerechnet.

Besonders bei Dachgeschosswohnungen oder der oberen Etage eines Einfamilienhauses führt diese Regelung dazu, dass Teile der Grundfläche nicht vollständig als Wohnfläche genutzt werden können. Ursache hierfür ist die eingeschränkte Nutzbarkeit unter den Dachschrägen, da Möbel oder Schränke dort oft nur begrenzt aufgestellt werden können.

Ein erfahrener Architekt, Bauingenieur oder Bauzeichner berücksichtigt diese Vorgaben bereits bei der Planung und erstellt präzise Grundrisse sowie rechtssichere Wohnflächenberechnungen nach den aktuellen Vorschriften der WoFlV.

Welche Flächen gibt es noch?

Bei der Wohnflächenberechnung von Büroimmobilien und Einfamilienhäusern werden neben der eigentlichen Wohnfläche auch Allgemeinflächen, Verkehrsflächen und Grundstücksflächen berücksichtigt. Ein Architekt, Bauingenieur oder Bauzeichner erfasst diese Flächen im Grundriss sowie in der Planung nach den geltenden Vorschriften.

Wieso ist eine korrekte Berechnung der Wohnfläche so wichtig?

Bei unseren bemaßten Grundrissen können Sie zusätzlich die Option Wohnflächenberechnung buchen – ein Service, der häufig von einem Architekt, Bauingenieur oder Planungsbüro übernommen wird. Auf Grundlage Ihrer Unterlagen erstellen wir einen präzisen Grundriss mit allen wichtigen Angaben für die Berechnung der Wohnfläche.

Für eine Wohnflächenberechnung eignen sich besonders vorhandene Baupläne oder Bauzeichnungen mit vollständigen Maßangaben. Alternativ kann auch aus einer handgezeichneten Skizze ein professioneller Grundriss erstellt werden. Wichtig ist dabei, Dachschrägen und relevante Höhenlinien eindeutig einzuzeichnen.

Sollten die vorhandenen Angaben keine genaue Berechnung der Wohnfläche ermöglichen, erfolgt die Auswertung als allgemeine Flächenaufstellung nach DIN 277. Diese Methode wird häufig von Architekt, Bauingenieur und Planungsbüro bei Gewerbe- und Büroimmobilien verwendet und berücksichtigt die Grundflächen der Räume ohne Abzüge durch niedrige Deckenbereiche.