FAQ

Sobald der Grundriss für offizielle Zwecke benötigt wird, zum Beispiel für einen Bauantrag, eine Nutzungsänderung, eine Genehmigungsplanung oder zur Vorlage bei einer Bank, sollte er von einer fachkundigen Person oder einem Planungsbüro erstellt werden.

Ein professionell erstellter Grundriss stellt sicher, dass alle Maße korrekt sind und die Unterlagen den Anforderungen von Behörden und Banken entsprechen. Planung KD erstellt maßstabsgetreue und bemaßte Grundrisse, die sowohl für Planungen als auch für amtliche Zwecke problemlos verwendet werden können.

Ein Bauantrag ist immer dann erforderlich, wenn ein Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist. Das betrifft in der Regel Neubauten, größere Umbauten, Anbauten oder Nutzungsänderungen.

Auch Maßnahmen wie Dachausbauten, Grundrissänderungen mit Eingriff in tragende Bauteile oder Änderungen an der Fassade können einen Bauantrag notwendig machen.

Ob ein Bauantrag erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Vorhaben und den örtlichen Bauvorschriften ab. Daher empfiehlt es sich, das Vorhaben im Vorfeld prüfen zu lassen.

Planung KD unterstützt bei der Klärung, ob ein Bauantrag notwendig ist, und erstellt alle erforderlichen Unterlagen für die Einreichung bei der Behörde.

Die Wohnfläche wird nach festgelegten Regeln berechnet, in der Regel nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Dabei werden die einzelnen Räume einer Wohnung oder eines Hauses ausgemessen und unterschiedlich angerechnet.

Voll angerechnet werden zum Beispiel Wohnräume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Bad. Flächen unter Dachschrägen werden je nach Höhe nur anteilig berücksichtigt: Bereiche mit einer Höhe unter 1 Meter zählen in der Regel nicht, zwischen 1 und 2 Metern anteilig und ab 2 Metern vollständig.

Auch Balkone, Terrassen oder Loggien werden meist nur teilweise zur Wohnfläche gerechnet.

Planung KD führt hierfür ein genaues örtliches Aufmaß mit moderner Technik durch, digitalisiert die Daten in CAD und erstellt eine fachgerechte und nachvollziehbare Wohnflächenberechnung.

Eine Nutzungsänderung ist erforderlich, wenn sich die Nutzung einer Immobilie oder einzelner Räume gegenüber der ursprünglich genehmigten Nutzung ändert.

Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Wohnung als Büro oder Laden genutzt werden soll, ein Dachgeschoss zu Wohnraum ausgebaut wird oder sich die Nutzung von gewerblichen Flächen ändert.

Auch kleinere Änderungen können genehmigungspflichtig sein, insbesondere wenn sie Auswirkungen auf Brandschutz, Stellplätze oder andere baurechtliche Anforderungen haben. Daher sollte jede Nutzungsänderung im Vorfeld geprüft werden.

In der Regel sind dafür Unterlagen ähnlich wie bei einem Bauantrag einzureichen. Planung KD erstellt die notwendigen Pläne und unterstützt bei der gesamten Abwicklung.

Sobald die Wohnflächenberechnung für offizielle Zwecke benötigt wird, zum Beispiel für Verkauf, Vermietung, Finanzierung oder rechtliche Nachweise, sollte sie von einer fachkundigen Person oder einem Planungsbüro erstellt werden.

Nur so ist sichergestellt, dass die Berechnung nach den geltenden Vorschriften (z. B. nach der Wohnflächenverordnung) korrekt und nachvollziehbar durchgeführt wird.

Planung KD erstellt präzise und rechtssichere Wohnflächenberechnungen, die für Behörden und Banken verwendet werden können.

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die DIN 277 sind zwei unterschiedliche Methoden zur Flächenberechnung mit verschiedenen Anwendungsbereichen.

Die WoFlV wird hauptsächlich im Wohnbereich verwendet, zum Beispiel bei Mietwohnungen, Hausverkäufen oder Finanzierungen. Sie berücksichtigt nur die tatsächliche Wohnfläche und rechnet bestimmte Flächen wie Balkone, Terrassen oder Dachschrägen nur anteilig an.

Die DIN 277 hingegen wird vor allem im gewerblichen Bereich sowie bei Bau- und Projektplanungen angewendet. Sie erfasst die gesamte Fläche eines Gebäudes, einschließlich Nutzflächen, Technikflächen und Verkehrsflächen, ohne anteilige Kürzungen wie bei der WoFlV.

Kurz gesagt:
Die WoFlV ermittelt die „reine Wohnfläche“, während die DIN 277 die komplette Gebäudefläche betrachtet.

Planung KD unterstützt bei beiden Berechnungsarten und erstellt je nach Anforderung die passende und normgerechte Flächenberechnung.

Der bemaßte Grundriss von Planung KD kann je nach Bedarf in unterschiedlichen Varianten erstellt werden. Er eignet sich sowohl für die Entwurfsplanung als auch für die Genehmigungsplanung zur Vorlage bei der Bauaufsicht.

Darüber hinaus kann der Grundriss auch für Bau- oder Immobilienfinanzierungen genutzt werden, wenn Banken den Wert einer Immobilie im Vorfeld einschätzen. Durch die übersichtliche und detaillierte Darstellung enthält er alle wichtigen Informationen zum Objekt und bietet eine verlässliche Grundlage für weitere Entscheidungen.

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung braucht man, wenn ein Gebäude in einzelne Eigentumswohnungen oder Teileigentum (z. B. Gewerbeeinheiten) aufgeteilt werden soll.

Sie ist Voraussetzung für die sogenannte Teilungserklärung und wird vom Grundbuchamt verlangt, damit jede Einheit rechtlich separat verkauft oder eingetragen werden kann.

Wichtig ist:
Jede Wohnung muss dabei baulich abgeschlossen sein, also z. B. einen eigenen Zugang sowie klar getrennte Räume haben. Dafür werden entsprechende Pläne benötigt, die bei der Behörde eingereicht werden. Planung KD erstellt diese Unterlagen fachgerecht und begleitet dich bei der Beantragung.

Wenn Zweifel an der Richtigkeit einer Wohnflächenberechnung bestehen, sollte diese zunächst fachlich überprüft werden. Häufig entstehen Abweichungen durch unterschiedliche Berechnungsmethoden oder fehlerhafte Ansätze, zum Beispiel bei Dachschrägen, Balkonen oder Nebenflächen.

Im nächsten Schritt empfiehlt es sich, eine neue, korrekte Wohnflächenberechnung durch eine fachkundige Stelle erstellen zu lassen. Diese kann als verlässliche Grundlage für weitere Schritte dienen.

Je nach Situation kann die korrigierte Wohnfläche beispielsweise für Verkauf, Vermietung, Finanzierung oder auch zur Klärung rechtlicher Fragen relevant sein.

Planung KD überprüft bestehende Berechnungen und erstellt bei Bedarf eine nachvollziehbare und normgerechte Wohnflächenberechnung.

Die Entwurfsplanung ist der erste Planungsschritt eines Bauprojekts. In dieser Phase werden Ideen und Vorstellungen in konkrete Konzepte und Grundrisse umgesetzt. Dabei geht es vor allem um die Gestaltung, Raumaufteilung und die grundsätzliche Machbarkeit.

Die Genehmigungsplanung baut darauf auf. Sie umfasst alle Unterlagen, die für einen Bauantrag erforderlich sind und bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Dazu gehören unter anderem bemaßte Pläne, Berechnungen und alle notwendigen Nachweise.

Sollte unklar sein, welche Planungsphase im konkreten Fall erforderlich ist, berät Planung KD Sie gerne und unterstützt bei der Einordnung sowie der weiteren Vorgehensweise.

Ob Einzelprojekt oder wiederkehrender Planungsbedarf: Wir liefern Ihnen verlässliche Ergebnisse.

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